Die besten Zuschüsse und Fördermittel für Sie

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Fördermittel

Seit 2019 gibt es viele Verbesserungen bei der Förderung für mehr Energieeffizienz.

Mit dem neuen Investitionsprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Energieeffizienz-Förderung gebündelt, vereinfacht und flexibler gestaltet. 

Diese Bündelung macht es Ihnen jetzt viel einfacher, Ihr Unternehmen zu modernisieren und umfangreiche Zuschüsse dafür zu beantragen.

Das Förderprogramm ist aufgeteilt in 4 Module:

  • Modul 1: Querschnitttechnologien
  • Modul2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
 

Wir erstellen für Sie das Einsparkonzept, welches Voraussetzung für eine Beantragung in Modul 4 ist. Gefördert werden hier investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Ziel ist hier die Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen.

Unsere beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Ingenieure (nach DIN 16247) berechnen die Fördereffizienz Ihres Vorhabens, welches die Basis für die Höhe der Förderung ist.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei Klein- und Mittelstandsunternehmen und ist auf einen Betrag von 900 Euro pro Jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt. Maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten werden gefördert. Das anfallende Beraterhonorar wird ebenfalls mit der hier erreichten Förderquote bezuschusst.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

In diesem Programm werden Einzelmaßnahmen gefördert, welche das Ziel haben in Ihrem Gebäude die CO2 Emissionen zu senken. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte soll gesteigert werden.

Das Förderprogramm ist aufgeteilt in folgende Einzelmaßnahmen:

  • Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung (in Verbindung mit einer Einzelmaßnahme)

 

Die Antragstellung (außer bei Heizungstechnik) erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten. Unsere Ingeneure, nach DIN V 18599 beim BAFA gelistet, überprüfen die technischen Gegebenheiten Ihrer Maßnahme. Die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahme setzt voraus, dass die technischen Mindestanforderungen vom BAFA erfüllt sind.

 

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System nach DIN EN 16247 und DIN V 18599

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

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