Durch unsere energetische Inventur Kosten langfristig drastisch reduzieren.
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder
gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Dazu ist eine umfassende und vollständige Bestandsaufnahme des Beratungsobjekts erforderlich. Diese wird von unseren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassenen Ingenieuren durchgeführt.
Bei der vom BAFA geförderten „Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1“ handelt es sich um hochwertige Energieaudits nach DIN EN 16247-1 im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie EDL-G. Die „Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl beim Betriebsablauf sowie
beim Nutzerverhalten im Unternehmen aufzeigen. Die Maßnahmen werden in einem strukturierten Energieberatungsbericht nach DIN festgehalten und zusammengefasst. Neben der Ausweisung
des Potenzials ist auch eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einzelner Lösungsansätze und Sanierungsmaßnahmen enthalten.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihren Energieausgaben ab.
Liegen Ihre jährlichen Energiekosten höher als 10.000 €, dann erhalten Sie bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Energieberatung zurück, maximal 3.000 €.
Die Stromsteuer gibt es seit der Ökosteuer-Reform. Sie soll Verbraucher zu einem sparsameren Umgang mit Energie veranlassen und die Energieeffizienz erhöhen.
Die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen will der Bund aber nicht gefährden. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.
Viele Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, kennen diese Wege nicht und verschenken so bares Geld. Auch wenn die Voraussetzungen und Anträge für die Steuerentlastungen nicht immer ganz einfach zu überblicken sind, sollten Sie kein Geld verschenken.
Wir helfen Ihnen dabei.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen durch das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1) nach der Richtlinie DIN EN 16247-1.
Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des BAFA.
Antragsberechtigt sind Unternehmer mit einer gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zusätzlich muss es sich bei dem Unternehmen um ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter und Energiekosten über 10.000€ netto pro Jahr.
Die Förderung beträgt 50 % auf die Beratungskosten für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1).
Neben der energetischen Beratung finden Sie hier (Fördermittel) alle weiteren Informationen über Fördermittel.