Unsere Kommunale Energieberatung

EBN - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 2)

Mittels unseres energetischen Sanierungsfahrplan Kosten langfristig drastisch reduzieren.

Wir bieten Kommunen die Möglichkeit, ein energetisches Sanierungskonzept mit einer Förderung von 80% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erhalten.

In der Bundesrepublik Deutschland stehen die rund 12.000 Gemeinden für zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor. Dies bedeutet ein hohes Einsparpotential und Verminderung der C02 Emissionen im öffentlichen Bereich.
Aufgrund der Vorbildfunktion wird dies ein immer wichtigeres Thema für immer mehr Kommunen.

Nur für Kommunen und Stiftungen

Langjährige Expertise

80% Zuschüsse für Nichtwohngebäude

Schnell und unbürokratisch

Energetisches Sanierungskonzept für bestehende Gebäude (Nichtwohngebäude) nach DIN V 18599

Das Ziel einer Sanierung ist eine weitgehende Reduzierung des Primärenergiebedarfs für das Gebäude nach dem „Bestmöglich-Prinzip“. Das „Bestmöglich-Prinzip“ orientiert sich an den nationalen klimapolitischen Zielen zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050.

Es werden alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs nach Möglichkeit berücksichtigt, um einen Gebäudestandard mit niedrigen Energiebedarf zu schaffen.

HÖCHSTFÖRDERUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER NETTOGRUNDFLÄCHE

Kleiner als 200m²

0
Zuschusshöhe

200m² - 500m²

0
Zuschusshöhe

+500m²

0
Zuschusshöhe

Der energetische Sanierungsfahrplan beinhaltet Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, sowie der Anlagentechnik im Bereich der Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung unter Einbeziehung erneuerbarer Energien. Dazu ist eine umfassende und vollständige Bestandsaufnahme des Beratungsobjekts erforderlich. Diese wird von unseren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassenen Ingenieuren durchgeführt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen den Anforderungen des GEG bzw. dem Stand der Technik und werden nach dem Bestmöglich-Prinzip erstellt.

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist Bestandteil des energetischen Sanierungskonzepts.

Das Konzept zeigt auf, wie Ihr Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum energetisch umfassend saniert werden kann und welche Sanierungsmaßnahme durch das BAFA bzw. KfW förderfähig ist.

Energetisches Neubaukonzept

Das Ziel ist hier ein KfW-Effizienzgebäudeniveau (KfW-55 oder KfW-70) zu erreichen.

Es werden Maßnahmen zum Erreichen des KfW-Effizienzgebäude empfohlen. Falls sinnvoll, wird die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) in Betracht gezogen und die Vorteile dazu aufgeführt.

Referenzschreiben

- Stadtverwaltung Oberkochen

Stadt Ilshofen

Gemeinde Wallhausen

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung richtet sich nach Nettogrundfläche des Gebäudes.

Alle kommunalen Nichtwohngebäude wie beispielsweise Rathäuser, Schulen, Schwimmbäder, Verwaltungsgebäude, Feuerwehren usw.

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