Energieaudits für Unternehmen

EBN - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1)

Durch unsere energetische Inventur Kosten langfristig drastisch reduzieren.

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Kostenlose Erstberatung

Für wen eignet sich ein Energieaudit?

Eine systematische Analyse des Energieverbrauchs bildet für Betriebe die Grundlage, um Einsparpotenziale gezielt zu identifizieren und die Energieeffizienz nachhaltig zu verbessern. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen besteht dabei die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten, da entsprechende Energieanalysen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden.

Ihre Vorteile im Überblick

Wird ein Energieaudit lediglich als gesetzliche Auflage betrachtet, bleiben wertvolle Chancen für die betriebliche Weiterentwicklung oft ungenutzt. Dabei bietet eine strukturierte Energieanalyse weit mehr als nur Rechtssicherheit.

Im Rahmen des Audits profitieren Sie von einer praxisnahen und passgenauen Beratung, die gezielt auf die Abläufe und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. So entstehen konkrete Ansatzpunkte zur Optimierung von Energieverbräuchen und Kosten.

Gleichzeitig schafft ein Energieaudit nach DIN 16247-1 eine solide Ausgangsbasis für die spätere Implementierung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001.

Der Ablauf des Energieaudits

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgt nach einem klar definierten und praxisbewährten Ablauf. Ziel ist es, den Energieeinsatz transparent darzustellen, wirtschaftlich sinnvolle Einsparpotenziale zu identifizieren und alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. 

Der gesamte Prozess ist strukturiert, nachvollziehbar und wird durch eine kostenfreie Erstberatung sowie eine abschließende Umsetzungsberatung ergänzt.

Kostenfreie Erstberatung & unverbindliche Prüfung

Das Energieaudit beginnt mit einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. In diesem Schritt wird geprüft, ob für das Unternehmen eine gesetzliche Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz besteht und ob es sich um ein KMU oder Nicht-KMU handelt. Zudem erfolgt eine erste fachliche Einschätzung der energetischen Ausgangssituation sowie möglicher Einsparpotenziale. Diese Beratung dient ausschließlich der Orientierung und Entscheidungsfindung und ist für das Unternehmen mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.

Auftragsklärung & Vorbereitung

Nach der Beauftragung werden der genaue Auditumfang, die Zielsetzung sowie die relevanten Standorte, Gebäude und Prozesse festgelegt. In dieser Phase werden alle benötigten Unterlagen wie Energieabrechnungen, Pläne und Betriebsdaten zusammengestellt. Auf dieser Basis wird ein strukturierter Auditplan erstellt, der den zeitlichen Ablauf und die einzelnen Schritte des Energieaudits definiert.

Auftaktgespräch (Kick-off)

Im Auftaktgespräch wird der Ablauf des Energieaudits transparent erläutert. Zuständigkeiten werden geklärt, Ansprechpartner benannt und die Termine für Datenerhebung und Vor-Ort-Begehungen abgestimmt. Ziel dieses Gesprächs ist es, einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und offene organisatorische Fragen frühzeitig zu klären.

Datenerhebung & Analyse

Im nächsten Schritt erfolgt die systematische Erhebung und Analyse der Energiedaten. Strom-, Gas-, Wärme- und gegebenenfalls Kraftstoffverbräuche werden ausgewertet, Energiekennzahlen gebildet und Lastgänge analysiert. Dadurch werden die wesentlichen Energieverbraucher identifiziert und eine vollständige Energiebilanz des Unternehmens erstellt.

Vor-Ort-Begehung

Die Vor-Ort-Begehung ist ein zentraler Bestandteil des Energieaudits. Dabei werden Gebäude, technische Anlagen und betriebliche Prozesse detailliert untersucht. Beleuchtung, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Druckluftsysteme sowie Maschinen und Produktionsabläufe werden analysiert. Ergänzend finden Gespräche mit Mitarbeitenden statt, um reale Betriebsbedingungen und Nutzungsgewohnheiten zu erfassen. Bei Bedarf werden zusätzliche Messungen durchgeführt.

Identifikation von Einsparpotenzialen

Auf Grundlage der Analyse und der Vor-Ort-Begehung werden konkrete Energieeinsparmaßnahmen abgeleitet. Diese umfassen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen. Jede Maßnahme wird hinsichtlich Energieeinsparung, CO₂-Reduktion, Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit bewertet und nachvollziehbar priorisiert.

Auditbericht (DIN-konform)

Alle Ergebnisse werden in einem vollständigen und DIN-konformen Energieauditbericht gemäß DIN EN 16247-1 dokumentiert. Der Bericht enthält die Energiebilanz, eine detaillierte Beschreibung der identifizierten Maßnahmen sowie transparente Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit. Der Auditbericht ist prüffähig und revisionssicher.

Abschlussgespräch & kostenfreie Umsetzungsberatung

Im Abschlussgespräch werden die Ergebnisse des Energieaudits ausführlich vorgestellt und erläutert. Das Unternehmen erhält auf Aufforderung eine kostenfreie Umsetzungsberatung, inklusive Empfehlungen zur Priorisierung der Maßnahmen sowie Hinweise auf mögliche Förderprogramme. Ziel ist es, die Umsetzung der identifizierten Einsparpotenziale praxisnah zu unterstützen.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist vier Jahre gültig und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz.

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Über uns

Die enaktiv GmbH unterstützt Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Optimierung ihrer Energieeffizienz. 

Der Schwerpunkt liegt auf Energieaudits nach geltenden Normen, der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sowie der Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Einsparpotenziale. 

Ergänzt wird das Leistungsportfolio durch praxisnahe Analysen, konkrete Handlungsempfehlungen und die Begleitung bei der Beantragung passender Fördermittel – für transparente, messbare und langfristig rentable Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen durch das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1) nach der Richtlinie DIN EN 16247-1.

Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des BAFA.

Antragsberechtigt sind Unternehmer mit einer gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Zusätzlich muss es sich bei dem Unternehmen um ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter und Energiekosten über 10.000€ netto pro Jahr.

Die Förderung beträgt 50 % auf die Beratungskosten für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1).

Neben der energetischen Beratung finden Sie hier (Fördermittel) alle weiteren Informationen über Fördermittel.

Ihre Frage ist nicht aufgeführt? Dann Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf über mail@enaktiv.de